Debitorenkonto

Bedingungen für die Teilnahme am Debitorenkontoverfahren

Die Teilnahme ist Mitglieder der Messegesellschaft Strelasund- Kaserne e.V. möglich. Es wird eine Abbuchungserlaubnis für ein gültiges Konto erteilt. Mitglieder die dieses Verfahren nutzen erhalten einen gesonderten Mitgliedsausweis.

 

Debit

Der Zahlungswunsch auf das Kundenkonto ist dem Personal vor Erstellung der Rechnung unter Vorlage des Mitgliedsausweises mitzuteilen. Nach Kontrolle der Rechnung ist der Beleg eigenhändig zu Unterschreiben. Ist die Debitorengrenze erreicht, ist die Zahlung in bar zu leisten.

 

Abrechnung

Das Kundenkonto wird zum 15. des Folgemonats abgerechnet. Ist der 15. eines Monats ein Samstag, Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag findet die Abrechnung am nächsten folgenden Werktag statt. Die Messegesellschaft behält sich vor bei anstehenden längeren Betriebsschließungen den Abrechnungszeitraum vorzuverlegen. Unter besonderen Umständen können Zwischenberichte über den 1. Vorsitzenden oder die Leitende Angestellte vor Ort abgefordert werden.

 

Rechnungsgestellung

Erfolgt per eMail oder auf Wunsch auf dem Postweg.

 

Widerspruch

Nach Rechnungsgestellung bleibt ein Zeitraum von 7 Tagen Widerspruch einzulegen. Die Kontrolle erfolgt unter Vergleich der eigenhändig unterschriebenen Belege. Widersprüche nach Ablauf der 7 Tage - Frist sind ausschließlich schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten. Widersprüche nach Ablauf des auf des folgenden Abrechnungsmonats sind nicht zulässig.

 

Ausgleich

Nach Rechnungsgestellung bleibt ein Zeitraum von 7 Tagen, das Debitorenkonto durch Bareinzahlung zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Fälligkeitsbetrag zum nächsten 1. des Abrechnungsmonats vom oben aufgeführten Konto  abgebucht.

 

Kündigung

Der Antragsteller kann jederzeit die Teilnahme aufkündigen. Die Kündigung wird  zum 15. des darauf folgenden Monats gültig. Ist der 15. des Monats ein Samstag, Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist die Kündigung am nächsten folgenden Werktag wirksam. Die Einzugsermächtigung erlischt mit Ausgleich des Debitorenkontos. Die Messegesellschaft behält sich Kündigung vor

- ohne Angaben von Gründen

- bei Nichtdeckung des zur Zahlung angegebenen Kontos. - beim Widerruf der Einzugsermächtigung.

- auf Antrag des Vorstandes der jeweiligen Interessengemeinschaft unter Beschlussfassung des geschäftsführenden Vorstandes.

- beim Erlöschen der ordentlichen Mitgliedschaft.